FÖRDERVEREIN DER GRUNDSCHULE BÖNEBÜTTEL e.V.

Der Förderverein der Grundschule Bönebüttel und der Außenstelle Großharrie hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schulalltag der Grundschulkinder zu unterstützen:

- Klassenfahrten

- ausleihbare Spielzeuge, z.B. Stelzen, Bälle etc.

- Pausenäpfel

- Anmietung Bustransfer (Theater, Schulausflug u.ä.)

- Lauftag

- Projektwochen

- Chor

- Arbeitsgemeinschaften

- weitere

 

Werden Sie Mitglied im Förderverein und stellen Sie sicher, dass die Grundschule Ihre Attraktivität beibehalten kann. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung bis zum 30.06. zum Ende des Schuljahres.

 

Ihr Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende ist ein aktiver Anteil zur Steigerung der Attraktivität des Schulaltages der Kinder.

 

Der Beitrag kann bequem per Lastschrift eingezogen werden und beträgt (mindestens) 12,--€  pro Schuljahr, d.h.

1,-- € pro Monat.

 

Alternativ zur Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit (auch für Firmen), Spenden einmalig oder wiederkehrend in beliebiger Höhe an den Verein zu zahlen.

 

Weitere Einnahmen zu Gunsten des Fördervereins ergeben sich aus Veranstaltungen der Schule, z.B. Weihnachtsfeier.

 

Über die Einnahmen und Ausgaben wacht der aus fünf Mitgliedern bestehende Vorstand, der mindestens alle 3 Monate tagt.

 

Für die Aussenstelle in Großharrie wird ein eigenes Konto geführt, so dass gewährleistet ist, dass die Einnahmen und Ausgaben eindeutig beiden Standorten zugeordnet werden können.

 

Nach Ablauf des Schuljahres findet eine Kassenprüfung statt, deren Ergebnis auf der jährlichen Jahreshauptversammlung bekanntgegeben wird.

 

Der Förderverein ist im Vereinsregister in Kiel unter der Nummer VR4763 KI eingetragen.

 

Die Satzung des Fördervereins erfüllt die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, so dass Beiträge und Spenden steuerlich abzugsfähig sind. Auf Wunsch wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

 

Die vom Förderverein übernommenen Ausgaben sollen satzungsgemäß die Schule dort finanziell unterstützen, wo keine anderen Geldgeber zuständig sind bzw. das traditionelle Elterngeld eingesetzt wurde.

 

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder du der Kassenprüfer beträgt jeweils 2 Jahre.

 

Wer Interesse an der Übernahme eines Vorstandpostens als Vorsitzender, Vertreter, Kassenwart, Schriftwart oder Kassenprüfer hat, ist herzlich willkommen.

 

Wir bitten alle Eltern und Angehörigen der Schüler darum, den Verein durch Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit zu unterstützen, damit, wie bisher, alle an den Verein herangetragenen Wünsche im gleichen Umfang wie bisher gefördert werden können.

 

Vorstand des Fördervereins e.V.